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Unser Verhältnis zur "Künstlersozialabgabe" und wie das SIE betrifft -
Da wir ein Einzelunternehmen sind (keine juristische Person, wie etwa eine GmbH) fallen wir tatsächlich unter das Gesetz der "Künstlersozialabgabe".
ALLERDINGS: Sie zahlen nur für Entwürfe von Beschriftungen -
GRUND:
In so gut wie allen Fällen sind wir lediglich "ausführendes Organ" nach den Vorgaben unserer Kunden oder deren Grafikern, Werbedesigner, etc.
(Außerdem: Was hat die Montage von Schutzfolien, Komplettbeschichtungen von Fahrzeugen, Herstellung von Schildern usw. mit den "künstlerischen Tätigkeiten" im Sinne des KSVG zu tun?)
* (Änderungen vorbehalten)
Was ist die "Künstlersozialabgabe"?
Die finanzielle Kargheit des Künstlerlebens hat in den 70er Jahren den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Denn unter geringen Einkünften eines selbständigen Künstlers leidet vor allem dessen soziale Absicherung. Diese Erkenntnis war das Ergebnis des sog. Künstlerberichtes, der im Jahr 1975 der Bundesregierung vorgelegt wurde.
Abhilfe wurde deshalb durch das 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geschaffen. Durch dieses Gesetz sind selbständige Künstler und Publizisten pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-
Finanziert werden diese Zuschüsse zu 40 % durch den Staat und zu 60 % durch alle Unternehmen und Einrichtungen, welche künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Sie werden zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung herangezogen, weil zwischen ihnen und den freien Künstlern und Publizisten ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis herrscht, wie es auch für die Beziehung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennzeichnend ist. Ohne Künstler keine Kunst. Das KSVG beteiligt durch die Künstlersozialabgabe die Verwerterunternehmen — und über die Preiskette damit den Konsumenten — an der sozialen Absicherung der Künstler.
Weitere Details zur "Künstlersozialkasse"
www.kuenstlersozialkasse.de
Download: Praxishandbuch Künstlersozialabgabe